- ratihabieren
- ∙ra|ti|ha|bie|ren <sw. V.; hat [zu gleichbed. lat. ratum habere, eigtl. = für gültig, feststehend halten, zu: ratus, ↑ratifizieren]: [nachträglich] bestätigen, [als Verpflichtung] anerkennen: Die Stände gaben mir ihren Wechsel, und diesen wollte ich bei Zeichnung des Friedens unter die zu ratihabierenden Schulden eintragen lassen (Lessing, Minna IV, 6).
Universal-Lexikon. 2012.